Bei der Fährtenarbeit wird vom Hundeführer selbst (Eigenfährte) oder von einem anderen Fährtenleger (Fremdfährte) eine Spur gelegt. Hierbei geht der Fährtenleger über eine Wiese oder über einen Acker. Die Fährte besteht aus geraden Schenkeln und Winkeln. Unterwegs "verliert" der Fährtenleger Gegenstände, die der Hund finden soll. Dabei soll der Hund die Gegenstände aber nicht aufnehmen, sonder diese passiv anzeigen, indem er sich am Gegenstand ablegt.
Bevor der Hund mit seiner Suche beginnt, soll die Fährte in den SchH1-3-Prüfungen wenigstens 20 Minuten liegen. Der Hundeführer folgt seinem Hund an einer 10 Meter langen Leine. Die Fährte ist zwischen 400 und 600 Schritt lang.
Die Fährtenhundprüfungen 1 und 2 sind da schon anspruchsvoller. Hier liegt die Spur wenigstens 3 Stunden, bevor der Hund mit der Suche beginnen darf. Die Fährte hat eine Länge von 1200 (FH1) oder 1800 Schritt (FH2) und wird von 2 Verleiterspuren gekreuzt, welchen der Hund nicht folgen darf.
Was sucht der Hund eigentlich?
Während beim Mantrailing der Hund den Individualgeruch des Fährtenlegers sucht (z.B. Hautschuppen), suchen unsere Fährtenhunde die vom Fährtenleger verursachte Bodenzerstörung. Beim legen einer Fährte werden mit jedem Schritt Gräser und Mikroorganismen im Boden zerstört. Bereits nach wenigen Minuten entsteht so eine über der Spur liegende Geruchsglocke aus Verwesungsgeruch. Je nach Windstärke und -richtung kann die Geruchsglocke auch neben der Fährte liegen, was das Auffinden der Gegenstände und das Ausarbeiten der Winkel erschwert. Daher darf der Hund nicht stöbern (suchen mit hoher Nase), sondern soll die Nase möglichst tief am Boden halten.