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Begleithundprüfung

Bevor Sie erstmalig an einer Begleithundprüfung teilnehmen dürfen, brauchen Sie einen Sachkundenachweis. Diesen bekommen Sie, wenn Sie sich spätestens am Tag der Prüfung einer schriftlichen Prüfung stellen. Der Prüfungsbogen enthält 20 Fragen aus den Bereichen:

- Struktur des SV

- Haltung, Fütterung, Pflege und Krankheiten

- Verhalten, Erziehung und Ausbildung

- sowie Fragen aus der VDH-PO zur Begleithundprüfung

Beantworten Sie mind. 70% aller Fragen richtig, so erhalten Sie an Ort und Stelle eine Hundeführerlizenz und Sie dürfen beim praktischen Teil der Begleithundprüfung starten.

Bei Fuss gehen

Der Hund lernt zu gehorchen. 

 

Der praktische Teil

Die Begleithundprüfung besteht aus zwei Teilen. Im ersten Teil werden auf dem Übungsplatz Leinenführigkeit und Unbefangenheit, Freifolge, Sitz aus der Bewegung und Ablegen in Verbindung mit Herankommen geprüft. Im zweiten Teil wird die Verkehrssicherheit getestet. Der Hund geht angeleint und soll sich gegenüber Passanten und dichtem Verkehr gleichgültig verhalten. Zur Prüfung gehört außerdem, dass der Hund fest angebunden auf dem Gehweg einer mäßig belebten Straße zwei Minuten allein bleibt – Herrchen ist außer Sichtweite – und weder Passanten noch andere Hunde anknurrt. Eine Überprüfung der Schussgleichgültigkeit findet nicht statt.

 

Zur Prüfung wird der Hund frühestens im Alter von 15 Monaten zugelassen. Für die Anerkennung der Prüfung ist die Mitgliedschaft im SV oder einem VDH-anerkannten Verein notwendig.

 

 

Publiziert am: Freitag, 19. Februar 2010 (149 mal gelesen)
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